FAQ
Wie melde ich mein Kind in der Kita an?
- Sie können sich über das Kita-Portal der Stadt Hamm online anmelden. Hier finden Sie alle Kitas der Stadt Hamm aufgeführt. Vereinbaren Sie auch telefonisch einen Termin in unserer Kita.
Wie früh muss ich mein Kind anmelden?
- Sie sollten Ihr Kind möglichst frühzeitig anmelden, vor allem, wenn Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind unter drei Jahren benötigen. Die Kitas nehmen die Anmeldung ab der Geburt des Kindes entgegen.
Gibt es einen Anmeldeschluss?
- In der Stadt Hamm werden Anmeldungen für das folgenden Kitajahr (Beginn 01.08.) bis zum 15.01. berücksichtigt.
Wann und wie erfahre ich, ob ich einen Kita-Platz bekommen habe?
- Zum 01.02. erhalten Sie eine Zusage durch die Kita.
Sollten Sie keine Zusage erhalten, verbleibt Ihr Kind weiterhin auf der Warteliste.
Eine vorläufige Absage erhalten Sie frühestens zum 01.03.
Kann ich die Kita vorher kennenlernen?
- In unseren Kitas sind Sie jederzeit herzlich willkommen, um unsere Einrichtung kennenzulernen. Damit wir uns für Sie und Ihre Fragen genügend Zeit nehmen können, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Kita-Leitung.
Können nur evangelische Kinder die Kita besuchen?
- Unsere Kitas sind evangelisch, jedoch sind Kinder und Familien aus allen Religionen und Kulturen, mit oder ohne Glaubens-/Religionszugehörigkeit herzlich willkommen. In unseren Kitas spielt gelebter Glaube eine zentrale Rolle. Kindergottesdienste, Gebete und christliche Werte fließen in den Alltag mit ein. Sie sind eingeladen, all das mitzuerleben!
Wie verläuft die Eingewöhnung?
- Mit Beginn des Kita-Jahres gestalten wir die Eingewöhnung Ihres Kindes mit Ihnen. Jedes Kind ist anders und wir begleiten Sie so lange, bis Ihr Kind gut in der Kita angekommen ist.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Die Kitabeiträge werden in jeder Stadt unterschiedlich berechnet. Das Jugendamt veröffentlicht auf seiner Homepage die aktuelle Gebührentabelle.
- Für die Verpflegung in der Kita kommen monatlich zusätzliche Kosten auf Sie zu. Unsere Essensbeträge finden Sie auf unserer Homepage unter dem Punkt Öffnungszeiten
- Wenn Sie Anspruch auf ein Bildungs- und Teilhabepaket haben (Wohngeld, Sozialleistungen, Arbeitslosengeld) dann können die Kosten darüber abgerechnet werden. Falls Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.
Muss ich für mein Kind einen Masernschutz nachweisen?
- Ja. Dabei gilt: Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr benötigen mindestens die erste Impfung, Kinder ab 2 Jahren müssen auch die zweite Impfung erhalten haben.
Werden Kinder mit besonderem Förder- und Betreuungsbedarf in der Kita aufgenommen?
- Ja, alle Kinder sind herzlich willkommen. Bei uns ist Inklusion ein Menschenrecht und bedeutet Gleichberechtigung und gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder. Sie werden mit ihren besonderen Bedürfnissen gesehen und die unterschiedlichen Lebenswelten werden berücksichtigt. Unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Ethnie, ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder möglichen Beeinträchtigungen werden sie geachtet und wertgeschätzt.